Was biete ich an?

Erstgespräch
Beim Erstgespräch geht es um das Klären Ihrer Wünsche, die Beantwortung Ihrer Fragen, das Durchsprechen von Möglichkeiten. Und um das Prüfen der persönlichen Chemie: bin ich die Person, der Sie sich anvertrauen wollen, mit der Sie reden können?
Nach einer Bedenkzeit treffen Sie die Bauchentscheidung, ob Sie weiter mit mir sprechen und eine Behandlung beginnen wollen.
Und Sie entscheiden, ob Sie die Psychotherapie bei Ihrer Kasse beantragen wollen.

Psychotherapie

  • ambulante Einzeltherapie (anstelle einer stationären Therapie)
  • vor einer stationären Therapie (Überbrückung)
  • nach einer stationären Therapie (Stabilisierung, Nachsorge)

Nach dem Erstgespräch beginnt die ambulante Psychotherapie mit der Probatorik. Mit Probatorik sind die ersten fünf Stunden gemeint. In dieser Zeit geht es um die Anamnese, um erste Hypothesen über Zusammenhänge und um ein nochmaliges Prüfen Ihrer Bauchentscheidung.

Bleibt es dabei, dass Sie eine Behandlung bei mir beginnen wollen? Fühlen Sie sich bei mir gut aufgehoben?

Beratung /Unterstützung

  • von Betroffenen und Angehörigen
  • bei der Suche nach einem geeigneten stationären Therapieplatz
  • in der Wartezeit bis zum Beginn der stationären Therapie

Unterstützung bei der Antragstellung

Wenn es mit Psychotherapie weitergeht:

Nach dem Erstgespräch beginnt die ambulante Psychotherapie mit der Probatorik. Die Anzahl und der zeitliche Abstand der Einzelsitzungen werden gemeinsam festgelegt. Üblich ist eine Stunde pro Woche, das sind ca 40 Stunden im Jahr. Zu jeder Zeit sind nach Wunsch und nach Bedarf Familiensitzungen möglich, die insbesondere bei noch in der Familie lebenden Heranwachsenden ausgesprochen sinnvoll sind. Im Anschluss an die Einzeltherapie ist für viele Gruppentherapie oder eine Selbsthilfegruppe hilfreich.

Voraussetzung für eine ambulante Therapie ist die Therapiefähigkeit in einem ambulanten Setting, d.h. meine Klienten müssen in einem physischen und psychischen Zustand sein, der keine Notfallmaßnahmen erforderlich macht. Es gibt viele unkomplizierte, innerlich gefestigte Essgestörte; die ihr normales Leben für eine Behandlung nicht unterbrechen wollen. Es gibt aber auch Magersüchtige, die so ausgezehrt sind, dass sie parallel (oder zuerst) medizinischer Betreuung bedürfen. Und es gibt Essgestörte mit zusätzlichen psychischen Störungen (Komorbidität). Stationäre Behandlung ist immer eine Option und immer das „schwerere Geschütz“.

Ich betrachte es als meine Verantwortung, meinen Klienten gegenüber dafür zu sorgen, dass sie in einem genügend stabilen physischen und psychischen Zustand bleiben. Für Magersüchtige bedeutet das, dass ich auf die Zusammenarbeit mit ihrem Arzt / Hausarzt Wert lege, damit das Gewicht während der Therapie nicht lebensbedrohlich absinkt. Für alle Klienten bedeutet das, dass ich zu Beginn einer Therapie eine sorgfältige Anamnese / Diagnose durchführe, und dass ich während der Therapie auf die Möglichkeit einer Komorbidität achte.

Von meinen Klienten erwarte ich, dass sie Verantwortung für das Einhalten von Terminen, von Verabredungen und für die Übernahme der Kosten übernehmen, bei noch nicht volljährigen Heranwachsenden die Eltern.